Die Hebammenkosten für Schwangerschaftskontrollen, Geburt, Wochenbett und Stillberatung werden von der Grundversicherung ohne Selbstbehalt übernommen.
Die Entschädigung für unseren 24h-Bereitschaftsdienst, egal ob du Zuhause, im Spital oder im Geburtshaus gebären wirst, ist keine Leistung der Grundversicherung. Der Betrag wird dir nach der Geburt in Rechnung gestellt. Allfällige Kostenübernahmen via Zusatzversicherung darfst Du gerne direkt bei der zuständigen Stelle nachfragen.
Geburtshaus-, Spital- oder Hausgeburt CHF 450.-
Wochenbettbetreuung CHF 150.-
Wie für die Geburten leisten wir Hebammen auch für das Wochenbett einen Bereitschaftsdienst. Wir sind an 365 Tagen während 24h für Dich da. Die Vertretungen sind jederzeit geregelt, das heisst wir sind rund um die Uhr für Dich erreichbar.
Die Einnahmen durch das Pikettgeld ermöglichen der Baby im Bauch GmbH den Zeitaufwand ihrer Mitarbeitenden für den 24h-Dienst, die Telefon-, WhatsApp-, Threema- oder Mailberatungen, das Aktenstudium, Rezepte ausstellen sowie jegliche Korrespondenzen, zu entlöhnen.
Eine finanziell enge Situation ist kein Grund nicht von unserer Dienstleistung profitieren zu können. Sprich uns an, damit wir Dich unterstützen können. Wir finden immer einen Weg.
Bei der Krankenkasse nachfragen lohnt sich. Es wird pro Quartal abgerechnet.
Bei der Krankenkasse nachfragen lohnt sich. Es wird pro Quartal abgerechnet.
Die Krankenkasse zahlt einmalig CHF 150.- an einen Kurs oder an ein Beratungsgespräch. Der Restbetrag wird in Rechnung gestellt.
Die Krankenkasse zahlt einmalig CHF 150.- an einen Kurs oder an ein Beratungsgespräch. Der Restbetrag wird in Rechnung gestellt.
Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht getragen.
Die Krankenkasse zahlt einmalig CHF 150.- an einen Kurs oder an ein Beratungsgespräch. Der Restbetrag wird in Rechnung gestellt.
Die Krankenkasse zahlt einmalig CHF 150.- an einen Kurs oder an ein Beratungsgespräch. Der Restbetrag wird in Rechnung gestellt.
Die Krankenkasse zahlt einmalig CHF 150.- an einen Kurs oder an ein Beratungsgespräch. Der Restbetrag wird in Rechnung gestellt.
Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht getragen.
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten.
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten.
Nach Absprache
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten ausser das Pikettgeld und die Kosten der Poolmiete.
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten ausser das Pikettgeld. Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Partners/der Partnerin im stationären Wochenbett sind privat zu bezahlen und kosten CHF 70.-/Nacht.
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten ausser das Pikettgeld.
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten.
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten.
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten.
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten.
Die Rechnung wird privat in Rechnung gestellt.
Bei der Krankenkasse nachfragen lohnt sich, je nach Zusatzversicherung wird die Behandlung übernommen.
Bei der Krankenkasse nachfragen lohnt sich, je nach Zusatzversicherung wird die Miete übernommen.
Unter Formulare findest Du den Klientin-Hebammenvertrag. Er wurde vom Schweizerischer Hebammenverband, Sektion Bern für alle Hebammen im Kanton Bern geschrieben.